Organisation faitière regroupant l’ensemble des syndicats de la République et canton de Genève
Rue des Terreaux-du-Temple 6 - 1201 Genève
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indem er verlangt, durch Änderung von Artikel 1, lit. A den Begriff der Lebensmittelsouveränität in das LwG explizit aufzunehmen.
rArt. 1, lit. A) sicheren Versorgung der Bevölkerung und zur Lebensmittelsouveränität.r
indem er die Petition „Halte à l’exode rural“ unterzeichnet
indem er am 28. Februar in Bern an der Demonstration und seiner Übergabe in der Bundeskanzlei teilnimmt
indem er unseren Verbündeten unter der Bundeskuppel empfiehlt, zumindest die Petitionsanträge zu unterstützen
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Da es meine Deutschkenntnisse nicht zulassen, die Antwort des SGB vom 17. Januar 2006 auf die Vernehmlassung „Agrarpolitik 2011 : Weiterentwicklung der Agrarpolitik - Vernehmlassung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes“ zur Kenntnis zu nehmen, habe ich sie einer Freundin zugesandt mit der Bitte, mir den wesentlichen Inhalt mitzuteilen. Sie übersandte mir einen Text ihrer Organisation, in dem die vom SGB zum Ausdruck gebrachten grundlegenden Standpunkte aufgeführt waren wie etwa :
die Landwirtschaft sei hauptsächlich für die „Hochpreisinsel“ in der Schweiz verantwortlich und das Ziel der Agrarpolitik müsse sein, die Lebensmittelpreise auf das deutsche Niveau zu senken ;
die Landwirtschaft hindere die Schweiz an der Aufnahme von Geschäftsverhandlungen und verwehre ihr somit den Zugang zu aussichtsreichen internationalen Märkten ;
die Zukunft kann nur in einer massiven Weiterentwicklung der Agrarstrukturen gesehen werden und
die Effizienz der Landwirtschaft kann nur durch die Förderung von Grossbetrieben sichergestellt werden.
Sind vor der Abfassung dieses Standpunktes wirklich die Berufsverbände des Sektors konsultiert worden ? Diese Betrachtungen sind verblüffend, zumal unsere Mitglieder glauben, der SGB :
spreche sich für eine Produktion von qualitativ hochstehenden heimischen Gütern und Dienstleistungen mit ordentlichen Arbeitsbedingungen und umweltfreundlichen Produktionsbedingungen aus ;
sei bereit, einen fairen NORD-SÜD-Handel zu unterstützen, der sich nicht an der kolonialistischen und neoliberalen Plünderung beteiligt ;
sei auf die Berufsbildung bedacht, die es erlaubt, überall die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse umzusetzen und zur nachhaltigen Entwicklung beitragen ;
sei von der Notwendigkeit überzeugt, in Bezug auf genetisch veränderte Organismen das Vorsichtsprinzip anzuwenden ;
sei an einem angemessenen Schutz des schweizerischen Wirtschaftsgefüges interessiert, das im Wesentlichen aus kleinen und mittleren Unternehmen besteht.
Mit dem SGB-Positionspapier vom 17.01.2006 zur Agrarpolitik stellt sich die Frage, wie der von unserem letzten Kongress angenommene Antrag „A 03 Unia“ am besten umgesetzt werden. Darin heisst es : „… Da es sich meist um prekäre Anstellungen handelt oder 45 - 50 Stunden gearbeitet wird, könnte ein solcher Mindestlohn in Form eines Stundenlohns, z.B. von mindestens Fr. 20.—, festgelegt werden. Die Höhe des Mindestlohns wäre dabei u.a. im Verhältnis zum nationalen Durchschnittslohn festzulegen, …“.
Wie soll dies erreicht werden, wenn die Bauern dieses Landes und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Stich gelassen werden und keine Massnahmen gegen die in ihrem Wirtschaftssektor wütende organisierte Ausplünderung der Wertschöpfung getroffen werden ?
Als ich dem SGB-Vorstand am 31. Januar 2007 vorschlug, die Petition gegen die AP 2011 zu unterzeichnen, konnte ich mir keineswegs vorstellen, dass dieser sich bereits für die vom Bundesrat empfohlenen Leitlinien entschieden hatte.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob die Mitglieder des SGB-Vorstands die Ziele der von unseren Behörden befürworteten eidgenössischen Agrarpolitik richtig verstanden haben. Sie bestehen darin,
Festzustellen ist jedoch, dass die AP 2011 die Direktzahlungen (zu Lasten der Marktunterstützungen), welche eine Umverteilung der von den Landwirtfamilien erbrachten besonderen Leistungen ermöglichen, beibehält respektive sogar verstärkt. Allerdings müssen diese Direktzahlungen Leistungen vergüten und nicht als Mittel verwendet werden, um die Erzeugerpreise zu senken. Die sukzessiven Reformen der Agrarpolitik haben oft die Vergütungen für Leistungen (Direktzahlungen) mit der Vergütung für die Lebensmittelproduktion (Preise der Agrarerzeugnisse) miteinander vermengt. Die Differenzierung sollte erlauben, Ausgleichseffekte auszuschliessen, die letztlich den Zwischenhändlern wie Verarbeitern oder Distributoren zugute kommen.
Ich möchte den SGB aufrufen, seine Position zu den 7 oben genannten Punkten zu überdenken, um einen politischen Fehler in diesem Dossier zu vermeiden, denn sie führen alle zur Prekarisierung, verstärken unsere Unterwerfung unter die Raubritter der Weltwirtschaft, wohingegen das Recht auf Lebensmittelsouveränität durch seine Aufnahme in das Landwirtschaftsgesetz anerkannt werden müsste.