Communauté genevoise d’action syndicale

Organisation faitière regroupant l’ensemble des syndicats de la République et canton de Genève

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VORSTAND SGB VOM 28.2.2007 Beilage 19 // COMITÉ USS DU 28 FÉVRIER 2007 Annexe 19

Der SGB-Vorstand nimmt hinsichtlich der Agrarpolitik 2011 eine nuanciertere Haltung ein als im Januar 2006 ?

dimanche 25 février 2007 par Claude REYMOND

indem er verlangt, durch Änderung von Artikel 1, lit. A den Begriff der Lebensmittelsouveränität in das LwG explizit aufzunehmen.

rArt. 1, lit. A) sicheren Versorgung der Bevölkerung und zur Lebensmittelsouveränität.r

indem er die Petition „Halte à l’exode rural“ unterzeichnet

indem er am 28. Februar in Bern an der Demonstration und seiner Übergabe in der Bundeskanzlei teilnimmt

indem er unseren Verbündeten unter der Bundeskuppel empfiehlt, zumindest die Petitionsanträge zu unterstützen

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Da es meine Deutschkenntnisse nicht zulassen, die Antwort des SGB vom 17. Januar 2006 auf die Vernehmlassung „Agrarpolitik 2011 : Weiterentwicklung der Agrarpolitik - Vernehmlassung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes“ zur Kenntnis zu nehmen, habe ich sie einer Freundin zugesandt mit der Bitte, mir den wesentlichen Inhalt mitzuteilen. Sie übersandte mir einen Text ihrer Organisation, in dem die vom SGB zum Ausdruck gebrachten grundlegenden Standpunkte aufgeführt waren wie etwa :

- die Landwirtschaft sei hauptsächlich für die „Hochpreisinsel“ in der Schweiz verantwortlich und das Ziel der Agrarpolitik müsse sein, die Lebensmittelpreise auf das deutsche Niveau zu senken ;

- die Landwirtschaft hindere die Schweiz an der Aufnahme von Geschäftsverhandlungen und verwehre ihr somit den Zugang zu aussichtsreichen internationalen Märkten ;

- die Zukunft kann nur in einer massiven Weiterentwicklung der Agrarstrukturen gesehen werden und
die Effizienz der Landwirtschaft kann nur durch die Förderung von Grossbetrieben sichergestellt werden.

Sind vor der Abfassung dieses Standpunktes wirklich die Berufsverbände des Sektors konsultiert worden ? Diese Betrachtungen sind verblüffend, zumal unsere Mitglieder glauben, der SGB :

- spreche sich für eine Produktion von qualitativ hochstehenden heimischen Gütern und Dienstleistungen mit ordentlichen Arbeitsbedingungen und umweltfreundlichen Produktionsbedingungen aus ;

- sei bereit, einen fairen NORD-SÜD-Handel zu unterstützen, der sich nicht an der kolonialistischen und neoliberalen Plünderung beteiligt ;

- sei auf die Berufsbildung bedacht, die es erlaubt, überall die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse umzusetzen und zur nachhaltigen Entwicklung beitragen ;

- sei von der Notwendigkeit überzeugt, in Bezug auf genetisch veränderte Organismen das Vorsichtsprinzip anzuwenden ;

- sei an einem angemessenen Schutz des schweizerischen Wirtschaftsgefüges interessiert, das im Wesentlichen aus kleinen und mittleren Unternehmen besteht.

Mit dem SGB-Positionspapier vom 17.01.2006 zur Agrarpolitik stellt sich die Frage, wie der von unserem letzten Kongress angenommene Antrag „A 03 Unia“ am besten umgesetzt werden. Darin heisst es : „… Da es sich meist um prekäre Anstellungen handelt oder 45 - 50 Stunden gearbeitet wird, könnte ein solcher Mindestlohn in Form eines Stundenlohns, z.B. von mindestens Fr. 20.—, festgelegt werden. Die Höhe des Mindestlohns wäre dabei u.a. im Verhältnis zum nationalen Durchschnittslohn festzulegen, …“.

Wie soll dies erreicht werden, wenn die Bauern dieses Landes und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Stich gelassen werden und keine Massnahmen gegen die in ihrem Wirtschaftssektor wütende organisierte Ausplünderung der Wertschöpfung getroffen werden ?

Als ich dem SGB-Vorstand am 31. Januar 2007 vorschlug, die Petition gegen die AP 2011 zu unterzeichnen, konnte ich mir keineswegs vorstellen, dass dieser sich bereits für die vom Bundesrat empfohlenen Leitlinien entschieden hatte.

Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob die Mitglieder des SGB-Vorstands die Ziele der von unseren Behörden befürworteten eidgenössischen Agrarpolitik richtig verstanden haben. Sie bestehen darin,

  1. die Standardarbeitskraft (SAK), die einem Agrarbetrieb ermöglicht, als solcher anerkannt zu werden, von 0,75 auf 1,25 zu erhöhen = nur 31’853 der 64’000 zugelassenen Betriebe der Schweiz, obwohl alle gemeinnützige und ökologische Leistungen erbringen. Diese Änderung wird auch dazu führen, die Hälfte der Bauernhöfe vom bäuerlichen Bodenrecht auszuschliessen, was wiederum dazu führt, dass sie nicht mehr zu ihrem Ertragswert übergeben, sondern zu ihrem Marktwert, d.h. zu deutlich höheren Kosten übernommen werden ;
  2. wobei in die Bestimmung der SAK noch immer nicht die Verarbeitung ihrer Produkte durch die Bauern selbst einfliesst (Wurst, Käse, Konfitüre etc.) ; durch dieses Versäumnis werden sie davon abgehalten, regionale Qualitätserzeugnisse anzubieten = Agrarpolitik ohne echte ökonomische Reflexion, kaum innovativ, aber vor allem diskriminierend ;
  3. nur professionelle Vollzeitbetriebe zu Lasten der anderen zu fördern = Segregation zwischen den einzelnen Betriebstypen, die lebensfähig sein können und gleichzeitig die von ihnen erwarteten Aufgaben übernehmen können ;
  4. die Mehrheitswahl von 1996 zu ignorieren, mit der das Schweizer Volk das Prinzip einer vielfältigen, die Umwelt und die natürlichen Ressourcen schonenden und an einer dezentralen Besiedelung des Landes beteiligten Landwirtschaft angenommen hat ;
  5. den am 27. November 2005 zum Ausdruck gebrachten Volkswillen für Produkte ohne Genmanipulationen unberücksichtigt zu lassen ;
  6. kein umfassendes Management („gestion maîtrisée“) der Produktionsvolumina durchzuführen, welche Verschwendung und Abfälle vermeidet und den Druck auf die Agrarpreise verringert ;
  7. nicht hinsichtlich der Forderung nach Einhaltung fairer Preise für die Landwirte zu intervenieren – die sie vor Missbräuchen durch die dominierende Stellung der Verarbeiter und Distributoren schützen würde ;
    # durch diese Stellung konnten sie sich den grössten Teil der Margen in der Landwirtschaft sichern : in 15 Jahren gingen die Agrarpreise um 25 % zurück, während die Konsumentenpreise im gleichen Zeitraum um 10 % gestiegen sind !

Festzustellen ist jedoch, dass die AP 2011 die Direktzahlungen (zu Lasten der Marktunterstützungen), welche eine Umverteilung der von den Landwirtfamilien erbrachten besonderen Leistungen ermöglichen, beibehält respektive sogar verstärkt. Allerdings müssen diese Direktzahlungen Leistungen vergüten und nicht als Mittel verwendet werden, um die Erzeugerpreise zu senken. Die sukzessiven Reformen der Agrarpolitik haben oft die Vergütungen für Leistungen (Direktzahlungen) mit der Vergütung für die Lebensmittelproduktion (Preise der Agrarerzeugnisse) miteinander vermengt. Die Differenzierung sollte erlauben, Ausgleichseffekte auszuschliessen, die letztlich den Zwischenhändlern wie Verarbeitern oder Distributoren zugute kommen.

Ich möchte den SGB aufrufen, seine Position zu den 7 oben genannten Punkten zu überdenken, um einen politischen Fehler in diesem Dossier zu vermeiden, denn sie führen alle zur Prekarisierung, verstärken unsere Unterwerfung unter die Raubritter der Weltwirtschaft, wohingegen das Recht auf Lebensmittelsouveränität durch seine Aufnahme in das Landwirtschaftsgesetz anerkannt werden müsste.